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Katastrophale Todes-Ermittlungen bei NSU-Informanten Thomas Richter alias Corelli

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Seit 2014 untersuchte in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Verbrechen, für die eine rechtsterroristische Kleinstzelle namens „National Sozialistischer Untergrund“ (NSU) als Täterin festgelegt wurde. In die Zeit fiel das Ableben des Geheimdienst-Informanten Thomas Richter, der jahrelang die rechtsextreme Szene ausspionierte. Daher befasste sich der Ausschuss auch mit diesem Fall und berichtete im Abschlussbericht über die polizeilichen Ermittlungen. Sichtbar wird dadurch ein erschreckendes Ausmaß behördlichen Fehlverhaltens, Machtmissbrauchs, der nur schlecht mit Inkompetenz erklärt werden kann.

Vorgeschichte

Ende 2012 wurde der langjährige Geheimdienst-Informant Thomas Richter, Deckname „Corelli“, enttarnt. Er bestritt in Vernehmungen von einem „National-Sozialistischen-Untergrund“ (NSU) gehört zu haben. Er kam in ein Zeugenschutzprogramm. Der Geheimdienst-Beamte, der „Corelli“ führte, wollte mit ihm „in eine konspirative Wohnung an einem geheim gehaltenen Ort“ zusammenziehen.

Dieser außergewöhnliche Vorschlag erklärt das Bundesamt für „Verfassungsschutz“ (BfV) nicht mit einer Gefährdungssituation von „Corelli“, sondern mit dem Verlust einer erforderlichen „Distanz und Kritikfähigkeit“ zwischen Beamten und Informanten, aufgrund der „ungewöhnlich langen Zeit des engen, persönlichen Kontaktes“.

Dieser negativen Einschätzung schloss sich der Ausschuss an, ohne den Führungsbeamten überhaupt selbst angehört zu haben. Er erhielt keine Aussagegenehmigung, vor dem Parlament aussagen zu dürfen.

„Der Zeuge Jerzy Montag hat dieses Verhalten des VP-Führers, dem das BfV eine Aussagegenehmigug für eine Vernehmung nicht erteilt hatte und der deshalb vom Ausschuss nicht vernommen werden konnte, zutreffend als „überschüssige Zuwendung“ bezeichnet.“

Ende 2013 veröffentlichte und informierte ein investigativer Blogger, der sich im Internet „fatalist“ nennt, Auszüge aus einer sogenannten „NSU-CD“. Darin enthalten waren hauptsächlich Fotos rassistischen und antisemitischen Inhalts, auch Texte. Es ergaben sich jedoch keine Bezüge zur Verbrechensserie, die dem NSU heute zugeschrieben wird. Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe werden nicht erwähnt. Gleichzeitig verdächtigte „fatalist“ Thomas Richter, bei der CD-Erstellung beteiligt gewesen zu sein. Seine Veröffentlichung fand keinen medialen oder politischen Widerhall.

Im Februar 2014 fand jedoch ein Informant eine zweite, offenbar identische „NSU-CD“ und übergab sie dem Geheimdienst „Verfassungsschutz“ in Hamburg.  Ende März 2014 verbat man „Corellis“ ehemaligen Führungsbeamten den weitere Kontakt mit ihm. Der Bericht stellte den Vorgang verständnisvoll dar, wiefolgt:

„Erst Ende März 2014 riss der Zeugin Dinchen Franziska Büddefeld als Vorgesetzter des VP-Führers der Geduldsfaden, als dieser sich trotz gegenteiliger Anordnung unautorisiert als Betreuungsperson aufspielte und im Rahmen des Schutzprogramms weiterhin mit Thomas Richter kommunizierte. Er bekam nunmehr eine schriftliche Weisung, dies zu unterlassen.“

Dann überschlugen sich die Ereignisse. Das Bundesamt für „Verfassungsschutz“ (BfV) wollte „Corelli“ über die CD befragen, kurz darauf war er tot.

Am 4. April 2014 informierte das BKA dann das BfV, dass „Corelli“ selber die CD an den V-Mann in Hamburg übergeben haben soll. Das BfV wollte daraufhin den Ex-V-Mann zu dem Vorgang befragen. Doch der beantwortete plötzlich keine Anrufe und Nachrichten mehr.
Am 7. April suchten BfV-Mitarbeiter Richter in seiner Wohnung in Paderborn auf und fanden ihn dort tot vor. „Corelli“ muss, so stellten die Rechtsmediziner fest, zwischen dem 4. und 7. April gestorben sein.“ (welt)

Die Parlamentarier versuchen in ihrem Bericht, den Vorgang wiefolgt zu beschwichtigen: Als das BfV am 04. April über Richters NSU-CD informiert wurde, war es „durchaus möglich“, dass er bereits tot war. Außerdem wäre es „möglich“, dass seine NSU-CD nichts zu tun hatte mit der rechtsterroristischen NSU. Das „NSU-Trio“ könnte den Begriff „NSU“ einfach nur übernommen haben.

„Da Thomas Richter in der Zeit vom 4. bis 7. April 2014 verstarb – der genaue Todeszeitpunkt konnte nicht sicher festgestellt werden -, ist es durchaus möglich, dass Thomas Richter bereits am 4. April 2014, dem Tag, als die Mitteilung über die behauptete Herkunft des Datenträgers vom LfV Hamburg beim BfV einging, nicht mehr am Leben war.“

„Nach Einschätzung des Zeugen Jerzy Montag lässt sich jedoch nicht feststellen, dass diese Wortschöpfung originär von dem NSU-Trio stammt. Möglich sei es auch, dass dieser Begriff bereits in den rechtsextremen Publikationen verwendet und von dem Trio übernommen worden ist.“

Aufgrund dieser Ungereimtheiten könnte man davon ausgehen, dass seitens der Behörden großen Wert auf ordentliche Ermittlungen gelegt wurde. Der Verdacht ist, dass eine wahrheitsgemäße Aussage des Informanten mit seiner Ermordung verhindert wurde. Statt den Fall aufzuklären, erwecken die Ermittlungen jedoch den Eindruck einer gezielten Vertuschungsaktion. Sollte ein Mord vertuscht werden?

„Nicht diagnostizierte Diabetes-Erkrankung“

Thomas Richter soll an einem sogenannten „Zuckerschock“ gestorben sein, genannt „Diabetes 1“. Warum es ausbricht, ist bis heute nicht völlig aufgeklärt. Die körpereigenen Antikörper bekämpfen auf einmal die Bauspeicheldrüse oder das produzierte Insulin. Der Blutzuckerwert steigt innerhalb weniger Wochen, bis die Person schließlich in ein Koma fällt und ohne medizinische Hilfe stirbt.

An dieser Krankheit zu sterben, ist statistisch gesehen unwahrscheinlich. Es gibt in Deutschland lediglich 300.000 Menschen, die an „Diabetes 1“ leiden. Dagegen gibt es in Deutschland sechs Millionen Menschen mit „Diabetes 2“.

„Diabetes 2“ tritt meist bei älteren Personen auf, „Diabetes 1“ dagegen eher bei Kindern und Jugendlichen. Allgemein ist bekannt, dass „Diabetes 1“-Symptome auch durch aufgenommene Giftstoffe ausgelöst werden können, etwa das Rattengift „Vacor“.

Bei einer etwa genetisch verursachten „Diabetes 1“ wäre aller Wahrscheinlichkeit nach Thomas Richter also schon früher erkrankt, nicht erst mit 39 Jahren. Er und sein persönliches Umfeld hätten die Krankheits-Symptome festgestellt und medizinische Hilfe gesucht. Zu den Symptomen zählen:

  • „extremer Durst, große Trinkmengen und dadurch ausgelöst häufiges Wasserlassen
  • ausgeprägte ungewollte Gewichtsabnahme innerhalb weniger Wochen
  • auffälliger Leistungsabfall mit Muskelschwäche, Müdigkeit und stark beeinträchtigtem Allgemeinbefinden
  • Übelkeit und Bauchschmerzen
  • Sehstörungen
  • Konzentrationsstörungen
  • gehäufte Infektionen (Harnwegsinfektionen, Pilzerkrankungen)
  • Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma“ (gesundheitsinformation)

Prof. Dr. Werner Scherbaum schrieb in einem Gutachten vom 10. November 2014 über Richters Ableben:

„Diese Symptome können über wenige Wochen hinweg bestehen und werden von den Betroffenen nicht selten als grippaler Effekt oder als eine andere Unpässlichkeit fehlgedeutet. Sie können sich aber auch innerhalb weniger Tage dramatisch aufschaukeln und zu einem lebensbedrohlichen Zustand Bewusstseinsstörungen, führen. Diese Symptome waren offenbar nicht in einer Weise registriert worden, die zu einem Arztbesuch Anlass gegeben hätten.“

Dies war jedoch nicht der Fall. Noch wenige Tage vor seinem Tod ging es Richter gut:

Dem Vermieter der Wohnung zahlte Richter am 01. oder 02. April in bar die Miete. Markus Grimme sagte dem Ausschuss, dass „Corelli“ keinen kranken Eindruck gemacht hätte. Die Wohnung machte einen aufgeräumten Eindruck.

„Die letzte Miete bezahlte Thomas Dellig entweder am 1. oder 2. April 2014. Er hatte zuvor den Zeugen Markus Grimme darum gebeten, den bis Ende März 2014 befristeten Mietvertrag bis zum 30. Juni 2014 zu verlängern.

„Bei diesen Gelegenheiten hinterließen die Wohnräume einen aufgeräumten Eindruck. Für einen Junggesellen sei Thomas Dellig sehr strukturiert gewesen. Auf ihn habe er keinen kranken Eindruck nicht.“

Am 02. April soll jedoch „Corelli“ einer Geheimdienst-Beamtin eine SMS geschrieben haben, dass er sich mit ihr nicht treffen könne, er hätte Fieber.

„Den aufgezeichneten Textnachrichten der sichergestellten Mobiltelefone ist danach zu entnehmen, dass Thomas Richter am 2. April 2014 der Zeugin W. mitteilte, er könne am nächsten Tag an einem Treffen nicht teilnehmen, weil er mit Fieber „flach“ liege.“

Keine Krankheitssymptome – das bestätigte auch ein langjähriger Freund, der bis zuletzt mit Thomas Richter im Kontakt war: Richter war gesund. „Wenige Tage vor seinem Ableben“ telefonierten sie noch 22 Minuten.

„Bei dem im Telefonverzeichnis aufgeführten „Tommy“, mit dem Thomas Richter wenige Tage vor seinem Ableben 22 Minuten telefonierte, handelt es sich nach Aussage des Zeugen Jerzy Montag um seinen ehemaligen Nachbarn aus Leipzig, mit dem er VW’s „zusammenschraubte“.

„Thommy“ erhielt jedoch am 03. April eine SMS, die er als ungewöhnlich kurz ansah. Er nimmt an, dass der Absender gar nicht sein Freund gewesen war, dass eine andere Person die SMS schrieb. Der parlamentarische Bericht unterschlägt diese Aussage.

„Am 2. April fragte Thomas M. per SMS: „Alles klar?“ Am 3. April kam eine kurze Antwort-SMS vom Handy Richters: „Bin krank“. Daraufhin fragte M. zurück: „Wie krank?“ Doch Richter meldete sich nicht mehr. M. danach noch einmal per SMS: „He, was ist los? Schreibst du jetzt endlich mal?“
(…)
Thomas M. kam es seltsam vor, dass Richter lediglich mit zwei Worten antwortete. Das sei absolut untypisch für ihn gewesen, Richter habe immer ganze SMS-Romane geschrieben – und wörtlich: „Als wäre er es nicht selbst gewesen.“ Stammte die Rückmeldung „Bin krank“ überhaupt von Richter selber? (Heise)

Stattdessen wertet der Ausschuss die dubiosen SMS-Nachrichten als Beleg eines natürlichen „Diabetes 1“-Ausbruchs. Die Parlamentarier glauben, dass Richter, statt den Notarzt zu holen, im Internet nach Krankenhäusern googelte, ohne sich dort zu melden:

„Am 3. April 2014 teilte er mit einem anderen Handy gegen 14:26 Uhr einer Person, die in dem Kontaktverzeichnis des Handys als „Tommy“ bezeichnet ist, mit, er sei „krank“. Seit diesem Zeitpunkt reagierte er auf besorgte Anfragen nicht mehr. Stattdessen sind auf seinem Handy der Marke Sony Xperia Aktivitäten im Internet erkennbar. Mit dem Internet-Suchdienst „Google“ informierte er sich über Behandlungsmöglichkeiten in einem Krankenhaus; als Suchbegriff gab er u. a. Magenschmerzen ein. Die letzte gespeicherte Aktivität unter „Google“ datiert vom 4. April 2014, 4:51 Uhr.“

Prof. Dr. Werner Scherbaum schrieb außerdem in seinem Gutachten, dass es keine Substanz gäbe, die den Zuckerschock auslösen könnte:

Es gibt keine Substanz, die eine zum ketonischen Koma (und zum Tode) führenden Hyperglykämie auslösen kann. Medikamente wie Glukokortikoide (Cortisonpräparate) oder Wachstumshormon können zwar einen Diabetes auslösen; nie aber einen Insulinmangeldiabetes, der zu Ketoazidose (mit Bildung von Ketonkörpern im Blut) und zum ketoazidotischen Koma und zum Tode führt.“

Diese Darstellung „relativierte“ er 2016 in seiner Zeugenaussage im Ausschuss. Ihm wäre 2014 die Dimension des Falls nicht bewusst gewesen (wdr): Es würden Giftstoffe existieren, die einen Zuckerschock künstlich auslösen könnten. Daraufhin wurden neue Ermittlungen aufgenommen.

„Der Zeuge Prof. Dr. Werner Scherbaum hat vor dem Ausschuss am 2. Juni 2016 die in seinem Gutachten vom 10. November 2014 getroffene Feststellung zu Nummer drei, es gebe keine Substanz, die zum ketonischen Koma führe, relativiert. Aufgrund von Tierexperimenten in den 1970er und 1980er Jahren seien drei Stoffe bekannt geworden, deren Einnahme zu einer diabetischen Ketoazidose, also einer schweren Stoffwechselentgleisung, führen könne. Es handele sich hierbei um Streptozotocin, Vacor, einem Rattengift und das „schlecht studierte“ Alloxan.“

Es erscheint unverständlich, wie ein Diabetes-Experte wie Prof. Dr. Werner Scherbaum 2014 nicht über diese Substanzen informiert gewesen sein konnte. Die taz-Journalistin Astrid Geisler hinterfragte den ganzen dubiosen Vorgang.

Dabei diente sein Gutachten dazu, die Ermittlungen wegen „pflichtwidrigen Unterlassungshandlung“ Ende 2014 einzustellen.

„Spätestens mit der negativen Beantwortung der Frage zu Nr. 2 durch den Zeugen Prof. Dr. Scherbaum war für die StA Paderborn die letzte, auch nur theoretisch denkbare Möglichkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens Dritter im Zusammenhang mit dem Todesfall Thomas Richter ausgeschlossen. Sie stellte deshalb das Todesermittlungsverfahren mit Verfügung vom 12. November 2014 gemäß § 170 Absatz 2 StPO mit der Begründung ein, nach dem Ergebnis des Gutachtens des Zeugen Prof. Dr. Werner Scherbaum sei ein Fremdverschulden am Tod des Thomas Richter sicher auszuschließen. Ebenso bestünden keine Anhaltspunkte für eine unterlassene Hilfeleistung.“

Die sogenannten „Ermittlungen“

Am 07. April standen zwei Geheimdienst-Mitarbeiter vor der Wohnung. Ihr ehemaliger Informant machte nicht die Türe auf und reagierte seit Tagen nicht auf Kontaktaufnahmen. Sein Auto stand jedoch vor der Türe. Daher brach der Vermieter Markus Grimme die Haustüre auf. Die Türe war von innen abgeschlossen, der Schlüssel steckte.

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Thomas Richter lag tot im Schlafzimmer, um ihn herum verstreute Wasserflaschen. Die Wohnung machte einen unordentlichen Eindruck.

Am Tatort trafen die zwei Polizeibeamten KHK Ising und KOK Jakob ein. Sie ordneten die Beschlagnahme des Leichnams und den Transport zu einem Sektionsraum an, für eine Obduktion. Sie fanden „zwei Mobiltelefone und zwei Tablets“ und stellten sie sicher. Dann versiegelten sie die Wohnung.

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Es gab eine Dachluke an der Decke des Schlafzimmers, noch einen weiteren Zugang zur Wohnung.

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Am 08. April übernahm der erfahrene Polizeibeamte Ralf Östermann die Ermittlungen. Er wäre nicht über die Verbindung zum NSU-Komplex informiert gewesen. Erst durch Presseveröffentlichungen wäre ihm der Hintergrund klar geworden. Trotzdem stufte das Polizeipräsidium Bielefeld bereits am 08. April den Vorgang als  „VS – GEHEIM“ ein. 

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„Ob anlässlich der Besprechung am 9. April 2014 das BfV den VP-Namen des Thomas Richter, nämlich „Corelli“ nannte, und auf einen möglichen Zusammenhang mit dem NSU-Komplex hinwies, kann nicht sicher festgestellt werden. Während der Zeuge Ralf Östermann ausgesagt hat, er sei erst aus späteren Presseveröffentlichungen darauf aufmerksam gemacht worden, ist sich der Zeuge Ralf Meyer ziemlich sicher gewesen, dass das BfV diesen Zusammenhang erwähnt habe.“ 

Dagegen war Oberstaatsanwalt Ralf Meyer „ziemlich sicher“, dass der Geheimdienst über die Verbindung zum „NSU-Komplex“ informierte. Er leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, obwohl er keine konkreten Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt sah.

„Obgleich der Zeuge Ralf Meyer konkrete Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden und damit für ein Tötungsdelikt von Anfang an ausschloss, leitete er spätestens am 8. April 2014 mit seinem Antrag beim AG Paderborn sogar ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein.“

Die Obduktion vom 08. April ergab Hinweise auf ein diabetisches Koma, Überzuckerung.

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Daher waren sich der leitende Polizeibeamte Östermann und Oberstaatsanwalt Meyer einig, dass Todesermittlungsverfahren „relativ zeitnah“ wieder einzustellen. Aufgrund des Obduktionsergebnisses bestand die einhellige Auffassung, dass Thomas Richter eines natürlichen Todes gestorben sei. Ein Fremdverschulden könne nicht festgestellt werden. Ein Motiv für eine Ermordung wäre nicht im Ansatz erkennbar gewesen!

„Die Zeugen Ralf Meyer und Ralf Östermann haben übereinstimmend angegeben, dass sie sich bereits nach diesem Obduktionsergebnis einig waren, dass das Todesermittlungsverfahren „relativ zeitnah“ eingestellt werden könne. Der Gedanke, Thomas Richter sei einem Tötungsdelikt zu Opfer gefallen, erschien eher abwegig, er sei erst gar nicht aufgekommen. Ein mögliches Tatmotiv sei auch im Ansatz nicht erkennbar gewesen.“

Oberstaatsanwalt Ralf Meyer nannte dem Ausschuss drei Punkte, die für eine natürliche Ursache des Zuckerschockes sprächen: „Corelli“ hatte eine Fettleber, in seiner Familie gab es einen Diabeteskranken und der Befund zur Bauspeicheldrüse.

Dazu befragte ich einen Mediziner, der sich wiefolgt äußerte:

Frage: Ich würde Dich um Deine Einschätzung bitten. Im Abschlussbericht steht:

„Der Zeuge Ralf Meyer Paderborn hat dem Ausschuss am 9. Dezember 2016 das ihm bisher nur mündlich bekannt gewordene Zwischenergebnis dieser Untersuchungen mitgeteilt. Danach seien aufgrund der Leichenblutuntersuchung sichere Feststellungen nicht möglich. Die in der Wohnung des Thomas Richter aufgefundenen Tabletten aus China würden noch untersucht. Das Helmholtz-Zentrum in München habe ihm fernmündlich mitgeteilt, der Befund des Pankreas sei ein Hinweis auf einen natürlich entstandenen Diabetes. Er hat dieses Ergebnis, auch im Einklang mit dem Umstand, dass die Familie des Thomas Richter mit Diabetes belastet sei, als nachvollziehbar erachtet.“

Antwort:

„Knackpunkt ist: die bei Richter aus China stammenden Tabletten würden noch untersucht. Das könnte Vacor gewesen sein. Was war das Ergebnis dieser Untersuchung? Wichtig!

Offenbar hat das Helmholtz Institut angegeben, daß der histopathologische Befund der Bauchspeicheldrüse auf eine Autoimmunreaktion (mit Zerstörung der Inselzellen) hinweisen würde.

Exakt das macht aber das berühmte Gift auch, und ohne Differenzierung (in den USA gab es Forschungen dazu) kann man die Autoimmunreaktion nicht von der Giftwikung unterscheiden.

Zur Diabetesbelastung in der Familie. Dies gilt nur für den (insulinpflichtigen) Typ 1 Diabetes. Die Frage ist also, gab es in der Familie Richter tatsächlich Typ 1 Diabetiker ?
Und wenn, dann erkrankt man typischerweise im Kindes-und Jugendalter und nicht wie Richter im Erwachsenenalter. Für Typ 1 Diabetes im Erwachsenenalter gibt es andere als genetische Ursachen. Vgl. Buch

„die Frage ist ob insbesondere der Vater (bzw. die väterliche Linie) an Diabetes Typ 1 erkrankt war, dann gibt es eine bis zu 5% Wahrscheinlichkeit, daß auch Abkömmlinge erkranken.
Diese erkranken aber in der Regel im Kinder- und Jugendlichen Alter und nicht im Erwachsenen Alter wie Corelli-Richter. Typ 1 im Erwachsenen Alter hat meist keine genetischen sondern rein autoimmune Ursachen (bestimmte Infektionen, Viren, etc. aber auch Gifte wie Vacor!)

Typ 1 bedeutet plötzlicher absoluter Insulin Mangel, die Erkrankung macht sofort (unüberseh-und spürbare)  Symptome. Daraus folgt, daß die Wahrscheinlichkeit, daß Richter über Tage (oder gar Wochen) unbemerkt an Diabetes 1 erkrankt war, gegen Null geht. Nicht möglich.

Diabetes Typ 2 , „Alters Diabetes“ „Wohlstands Diabetes“, ist (über-und falsch) ernährungsbedingt und tritt mit genetischer Komponente früher oder später bei älteren Menschen auf. In unseren (auch Ernährungs) Überflusszeiten verschiebt sich deshalb das Erkrankungsalter immer weiter nach unten. Es kann mehrere Monate dauern bis ein Diabetes Typ2 bemerkt, bzw. diagnostiziert wird. Vgl. pdf-Dokument

Äußerst lusch ist, daß die Tabletten aus China, die bei Richter gefunden wurden nicht untersucht wurden, bzw. das Ergebnis der Untersuchung bis heute unbekannt ist.“

Frage: Im Abschlussbericht wird erwähnt, dass bei Richter eine Fettleber obduziert wurde. Inwieweit kann dies tatsächlich als Beleg gelten, dass die offizielle Darstellung stimmt?

„Fettleber hat viele Ursachen: vgl. http://www.netdoktor.de/krankheiten/fettleber/ Nichts Spezifisches im Fall Richter“

Frage: Was heißt „der Befund des Pankreas sei ein Hinweis (…)“? hinsichtlich der Erklärung von Oberstaatsanwalt Meyer über den Befund:

„Es sei genug Material verfügbar gewesen. Für die Untersuchung habe man das Pankreas-Gewebe zunächst eingefärbt. Mit dem Farbstoff werde Insulin sichtbar. Festgestellt wurde, dass im Gewebe noch Insulin-produzierende Zellen vorhanden seien, ebenso wie sog. „Makrophagen“ (Fresszellen, weiße Blutkörperchen). Zusammengenommen hätte die Untersuchung der Pankreas-Zellen schließlich also deutliche Hinweise dafür gegeben, dass Thomas Richter eine Diabetes Typ I hatte, die natürlich entstanden sei. (nsu-watch)

Antwort:

„… aus den beiden Aussagen: Restinsulin im Pankreas und Makrophagen (die bei der Zerstörung der Bauchspeicheldrüse auftreten, ob als Autoimmunreaktion oder als Giftfolge) kann man m.E. keinesfalls ableiten Richter habe einen natürlich entstandenen Diabetes Typ 1 entwickelt.

Anmerkung: Offensichtlich wurden ja keine Autoantikörper nachgewiesen. Weiterhin hat Richter noch kurz vor seinem Tod
eine SMS verfasst. Die Aussagen des Oberstaatsanwaltes Meyer überzeugen nicht:

„Die Forscher*innen des Helmholtz-Zentrums hätten aber sehr wohl feststellen können, dass bestimmte „Empfänglichkeitsgene“ für Diabetes-Erkrankungen bei Richter nicht vorgelegen hätten.“ (ebd)

Wenn Medizin Laie Meyer dann Nachforschungen zur Diabetes Belastung in der Familie referiert, dann ist dies doppelter Unsinn und dient nicht der Wahrheitsfindung.“

Das steht so im Abschlussbericht: 

„Am 30.06.2016 ist telefonisch mit Prof. Dr. Lenzen vom Institut für Klinische Biochemie der Medizinischen Hochschule Hannover Kontakt aufgenommen worden. Vor weiteren Untersuchungen durch ihn hielt er es für sinnvoll, das Ergebnis der beauftragten Untersuchung des Blutes auf diabetesspezifische Autoantikörper abzuwarten. Nach Vorliegen dieses Ergebnisses könnte durch Untersuchung des Pankreasgewebes festgestellt werden, ob es sich um einen natürlich entstandenen Diabetes handelt oder ob dieser durch Beibringung von Stoffen hervorgerufen worden ist.“

Frage: Was ist damit gemeint? Warum soll erst Blut nach Antikörpern untersucht werden, dann die Bauchspeicheldrüse (Pankreas)?

Antwort:

„… wenn Autoantikörper (hier gegen Pankreas Gewebe, speziell Betazellen) vorliegen, ist von einer „natürlichen“ Ursache für den Typ 1 Diabetes auszugehen.

In Verbindung mit bakteriellen oder viralen Infektionen können sich diese Autoantikörper bilden und die insulinproduzierenden Zellen in der Bauchspeicheldrüse per Autoimmunreaktion zerstören.

Bei Giftbeibringung bleibt dem Organismus keine Zeit mehr, Autoantikörper zu bilden (das dauert mehrere Wochen).

Interessant ist zum Thema Antikörper: http://www.dgkl.de/PA100258″

Eine Untersuchung auf sogenannte Auto-Antikörper im Blut ist offenbar nicht mehr möglich. Oberstaatsanwalt Meyer:

„Denn das asservierte und nun erneut untersuchte Blut sei bereits nach Auffinden der Leiche zu stark verändert („hämolytisch“) gewesen. Richters Leichnam hatte vermutlich mehrere Tage unentdeckt in der Tarn-Wohnung in Paderborn gelegen.“ (nsu-watch)

Im März 2017 beendete die Staatsanwaltschaft die 2016 neu aufgenommenen Todesermittlungen, mit vorhersehbaren Ergebnis:

„Ihm sei kein krankmachendes Gift gespritzt worden, betonte die Staatsanwaltschaft.“ (spiegel)

Das Rattengift „Vacor“ kann jedoch oral in den Körper eingefügt werden, es muss nicht gespritzt werden.

Bis heute ist unklar, ob Anti-Körper festgestellt wurden oder nicht. Die Untersuchungsergebnisse des Nieren- und Lebergewebes erwähnt der Abschlussberichts nicht, obwohl sie Oberstaatsanwalt Meyer für Januar/Februar 2017 dem Ausschuss ankündigte. Was sind die Ergebnisse?

Da keine medialen Berichte über Nachweise von Antikörpern vorliegen, dürfte das Ergebnis der Nachuntersuchungen negativ sein – oder anders ausgedrückt: Wenn Antikörper irgendwo festgestellt worden wären, hätte die Staatsanwaltschaft dies sicherlich mitgeteilt. Damit erhärtet sich der Verdacht, dass Thomas Richter ermordet wurde.

Katastrophale Spurensicherung mit Nachfindungen

Die Hintergründe der Nachfindungen sind unklar. Sie würden dafür sprechen, dass Beweismittel aus der Wohnung entnommen, manipuliert und wieder an den Tatort verbracht wurden.

Bereits am 07. April durchsuchten zwei Polizisten die Wohnung und entnahmen Beweismittel. Am 08. April wurde die Wohnung nochmals durchsucht.

Die Spurensicherung hätte zwar zwei Notebooks gefunden, im Wohnzimmer und Küche, ohne sie jedoch „sicherzustellen“. Sie hätte die Notebooks in der Wohnung einfach liegengelassen. Es fand offenbar eine Asservierung statt, denn die zwei Gegenstände stehen im Tatortfundbericht. Die Dachluke wurde nicht untersucht.

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15. April: Abholung eines Laptops

Am 15. April holte Ralf Östermann einen Laptop ab, den anderen ließ er weiter in der Wohnung liegen.

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Ralf Östermann sagte zwar dem Ausschuss, dass er die Wohnung anschließend wieder versiegelte, dies wird jedoch dort bezweifelt. Der Vermieter erhielt von ihm die Erlaubnis die Wohnungstüre zu reparieren und das verschmutzte Bett zu säubern.

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25. April dritte Spurensicherung, Nachfindungen

Am 25. April findet eine dritte Durchsuchung statt. Es tauchen weitere Datenträger auf, die „die bisher eingesetzten Kriminalbeamten offensichtlich auch übersehen hatten.“

„Früher als beabsichtigt, nämlich bereits am 25. April 2016, durchsuchten Mitarbeiter des BKA im Auftrag des GBA aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Ermittlungsrichters beim BGH die Wohnräume des Thomas Richter. Dort stellten sie u. a. ein weiteres Mobiltelefon Nokia C2, vier externe Festplatten und ein Netbook (Acer) sicher, die die bisher eingesetzten Kriminalbeamten offensichtlich auch übersehen hatten.“

Löschantrag der Festplatten am 08. April

Am 08. April ordnete Oberstaatsanwalt Meyer die Löschung der Festplatten der Datenträger an. Zuvor sollten die Daten aber gesichert, gespiegelt werden. Diese Maßnahme begründete er mit dem Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen.

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Die Löschung wäre jedoch bis Ende April noch nicht vorgenommen worden und konnte vom Bundeskriminalamt (BKA) rechtzeitig gestoppt werden:

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9. April 2014, Geheimtreffen: Richter soll unter falschen Namen beerdigt werden 

Wollten die Behörden ihn einfach verschwinden lassen?

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9. April 2014: Entscheidung für „Löschung sämtlicher Daten“

„Von welcher Behörde die Initiative für die sonstigen festgelegten Maßnahmen, insbesondere die Löschung sämtlicher Daten, ausging, ließ sich nicht mit Gewissheit feststellen.“

Gestoppt durch Presseberichte und Proteste der Angehörigen

„In der Zwischenzeit erschienen u. a. am 11. und 14. April 2014 Pressemeldungen mit der Überschrift „Zeuge aus NSU-Prozess tot“. In den Presseberichten wurde näher ausgeführt, dass es sich bei dem in Paderborn-Schloss Neuhaus verstorbenen „Thomas Dellig“ tatsächlich um die ehemalige VP des BfV Thomas Richter handele. (…)
Diese Pressenachrichten erreichten auch den Bruder des Thomas Richter, Lothar Richter, in Halle / Saale. Dieser wandte sich sowohl fernmündlich – wie auch sein Bruder Bernhard – als auch schriftlich an die StA Paderborn und drückte sein deutliches Befremden darüber aus, über das Ableben seines Bruders erst aus den Medien erfahren zu haben.“

Fazit

Der Fall Richter zeigt mit welcher Skrupellosigkeit die Behörden vorgehen. Bis heute ist ungeklärt, ob Richter Opfer eines Mordkomplotts wurde. Dabei nannten Parlamentarier als Ziel ihrer Aktivitäten, das Entstehen von „Verschwörungstheorien“ vorzubeugen.

Um die Hintergründe aufzuklären, hätte das Parlament den beteiligten Behörden und Beamten den Fall entziehen müssen. Stattdessen verlassen sich die Parlamentarier auf Beschwichtigungen der beteiligter Ministerien, Staatsanwaltschaften, Ermittler.

Offenbar fehlt bei den Abgeordneten parteiübergreifend einfach die Vorstellungskraft, dass ein tiefer Staat mit Auftragsmördern existieren könnte. Lieber verschließen die Parlamentarier die Augen, um weiter in ihrer heilen Welt zu leben. Das trifft auch auf Vertreter der Parteien „Die Linke“ und „die Piraten“ zu, die im Ausschuss dabei waren. 



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